Hochspannungsmasten

Makler, Bauträger u. -betreuer, Wohnimmobilienverwalter

Makler, Bauträger, Baubetreuer und

Wohnimmobilienverwalter § 34 c GewO

Wer gewerbsmäßig

1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,

2. den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,

3. Bauvorhaben

a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,

b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen

4. das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter) (seit dem 01.08.2018 erlaubnispflichtig - siehe Merkblatt)

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden wenn der Antragsteller:

  • die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
  • in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.

Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag zu stellen. 

Bei juristischen Personen sind die persönlichen Angaben und die Angaben, die zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden notwendig sind, für jeden Vertretungsberechtigten zu machen - einschließlich dem Beibringen der erforderlichen Unterlagen.

Notwendige Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht
  • bei jur. Personen Auszug aus dem Handelsregister
  • Führungszeugnis für Behörden zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichtes (www.vollstreckungsportal.de)
  • Bescheinigung in Steuersachen (beim Finanzamt zu beantragen)
  • Berufshaftpflichtversicherung (Nr. 4 Wohnimmobilienverwalter)