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Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunde

Ausstellen von Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde

Personenstandsurkunden werden seit 1874 ausgestellt.

Der Bürger muss den Nachweis antreten, dass er berechtigt ist, diese Urkunde abzufordern.
Bei der Urkundenabforderung ist zu beachten, dass der Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Neuenhagen bei Berlin liegt.

Der formlose Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Standesamt
Am Rathaus 1
15366 Neuenhagen

Notwendige Unterlagen

Bei Abforderung der Urkunde muss der Antragsteller sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. Personen, die auf der Urkunde benannt sind, haben einen berechtigten Zugriff. Nichtgenannte Personen müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten rechtliches Interesse nachweisen.