Neue Informationen zur geplanten Grundsteuerreform


  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.
  • Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
  • Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden.
  • Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht bei der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin abzugeben, sondern beim Finanzamt Strausberg.
  • Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.
  • Erste Informationen (mit Erklärvideos) zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten.
  • Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de)
  • Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt Strausberg ab Mai vereinbaren).

Neue Informationen veröffentlichen wir zeitnah auf unserer Homepage.