Beantragen eines Kinderreisepasses
Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Stattdessen erhalten sie einen eigenen Kinderreisepass. Außerdem ist es möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Wie lange ist das Dokument gültig?
1 Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur für ein Jahr möglich.
Allgemeiner Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Notwendige Unterlagen:
- Alter Reisepass oder Kinderreisepass / Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil) bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Lichtbild
Hinweis:
Es ist erforderlich, dass das Kind bei der Beantragung persönlich anwesend ist.
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalen Standards, biometrietauglich.
Hinweise dazu siehe: http://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service