Bewerbung erwünscht


Zum 1. Januar 2024 werden neue Schöffen - also ehrenamtliche Richter/innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beim Amtsgericht Strausberg und beim Landgericht Frankfurt (Oder) - für die Amtszeit von 2024 bis 2028 eingesetzt. Wegen des mehrstufigen Wahlverfahrens ist schon jetzt die Zusammenstellung der Bewerberliste erforderlich. Als Vertreter des Volkes stehen Schöffen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Amt der Schöffen ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Es verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Menschenkenntnis und Reife des Urteils, sowie geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - auch körperliche Eignung.

Was sollte einen Laien berechtigen über andere zu richten - in das Leben eines anderen Menschen einzugreifen? Die Schöffen bringen als Nichtjuristen ihre Lebenserfahrung, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren ein. Schöffen brauchen also kein Studium und auch keine juristischen Erfahrungen.  

Schöffen müssen Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben. Für ihre Tätigkeit erhalten die Schöffen eine bezahlte Freistellung und eine Aufwandsentschädigung nach der Bundesreisekostenverordnung.

Nicht berufen werden können u.a. Personen,

  • die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • die nicht in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin wohnen,
  • die in Vermögensverfall geraten sind.

Nach der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes sind Personen, die bis zum Ende des Jahres 2018 bereits über acht Jahre ein Schöffenamt ausüben, nicht wie zuvor kraft Gesetzes von der Wahl ausgeschlossen. Auch Parteien, Vereine und Verbände sind aufgerufen, bei ihren Mitgliedern für diese ehrenamtliche Tätigkeit des Schöffen zu werben.  

Bei Interesse an der Schöffentätigkeit, wird um Kontaktaufnahme bis zum 28. Februar 2023 bei der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, Frau Roloff, unter der Rufnummer 03342/245-170 oder per E-Mail: a.roloff@neuenhagen-bei-berlin.de gebeten. Das Bewerberformular kann hier heruntergeladen werden. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter: www.schoeffenwahl.de und www.schoeffen-tv.de.