Verzicht auf Kleinfeuerwerk


Die Gemeindevertretung appelliert an die Bürger von Neuenhagen, am 31. Dezember und am 01. Januar auf Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) mit ausschließlicher Knallwirkung im gesamten Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin zu verzichten. Darauf haben sich die Gemeindevertreter in ihrer September-Sitzung verständigt. In dem Antrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen hieß es u.a., dass Feuerwerk eine enorme Belastung für den Menschen sowie die Umwelt darstellt und zu vielen Sachbeschädigungen und kleinen Bränden führe. Dennoch sei das Feuerwerk zum Jahreswechsel ein schönes Schauspiel und mit einer langen Tradition verbunden. Daher beziehe sich der Appell auf Kleinfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung. Raketen oder Feuerwerk der Klasse F1 („Jugendfeuerwerk“) seien nicht betroffen.